Häusliche Alten-und Krankenpflege

Pflege
Pflegedienst

Pflegeberatungsbesuche

Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld?

Dann sind Sie von der Krankenkasse verpflichtet, bei der Pflegestufe I und II jedes halbe Jahr und bei der Pflegestufe III jedes viertel Jahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen diese Beratungsbesuche für Sie gerne durch. Rufen Sie uns einfach an und machen einen Termin aus!

Sie erreichen uns telefonisch unter Telefon: 03 46 06 - 36 80 106