Leistungen und Konzept
Pflegeberatungsbesuche
Sie pflegen Ihren Angehörigen zu Hause und erhalten dafür von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld?
Dann sind Sie von der Krankenkasse verpflichtet, bei der Pflegestufe I und II jedes halbe Jahr und bei der Pflegestufe III jedes viertel Jahr einen Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI von einem Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir führen diese Beratungsbesuche für Sie gerne durch. Rufen Sie uns einfach an und machen einen Termin aus!