Leistungen und Konzept
Ärztliche Verordnungen
Das Team des ambulanten Pflegedienstes Beate Hausmann übernimmt gern die von Ihrem Arzt für Sie notwendige verordnete Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V, wie beispielsweise:
- Insulin- sowie subcutane und intramuskuläre Injektionen
- Portbetreuung
- Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
- Verabreichen von Medikamenten und Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Versorgung von Kathetern, Stoma, Sonden
- Wundversorgung
- Trachialkanülenwechsel
- Dekubitusbehandlung
- Infusionenstherapie
- Versorgung von PEG-Pumpen
- Pflege zentraler Venenkatheter u.v.m.